30.09.2026 Regierungsentwurf zum PNOG beschlossen


Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) beschlossen. Für den Entlastungsbetrag (z. Z. 131€) hat sich im Vergleich zum Referentenentwurf vom 5.06.2026 keine Veränderungen ergeben. Es bleibt dabei, dass der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ersatzlos gestrichen werden soll. Die Bundesregierung erhofft sich damit Einsparungen in Höhe von mindestens 800 Mio.EURO. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 soll der Betrag auf 175€ erhöht und in ein Sozialraumbudget umgewandelt. Er stünde nur noch für Angebote zur Unterstützung im Alltag bereit und nicht mehr für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Leistungen von Pflegediensten mit Versorgungsvertrag.
Nachzulesen ist der Text des Entwurfes auf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf

Nun sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, diesen Sozialabbau zu verhindern. Wann das Gesetz im Bundestag beraten werden soll ist noch nicht bekannt.

Was bisher geschah:
30.09.2026: Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf
29.07.2026: Carsten Linnemann wird neuer Gesundheitsminister
05.06.2026: Das Gesundheitsministerium legt einen ersten „Referenten-“entwurf vor

Pflegereform (PNOG)

Seit dem 5.06.2026 liegt ein sogenannter Referentenentwurf für eine neue Pflegereform vor. Dieser Entwurf stammt aus dem Gesundheitsministerium und ist noch nicht mit anderen Ministerien abgestimmt. Zudem gab es zwischenzeitlich einen Wechsel an der Spitze des Ministeriums. Seit dem 29.07.2026 ist Dr. Carsten Linnemann Gesundheitsminister.

In diesem ersten Entwurf waren Änderungen auch in der ambulanten Versorgung vorgesehen. Bei der Zusammenlegung mehrerer Ansprüche (z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag) zu einem Sozialraumbudget handelt es sich doch eher um eine versteckte Leistungskürzung für die pflegebedürftigen Menschen handeln.

Außerdem stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 deutlich weniger Leistungen zur Verfügung, denn das Sozialraumbudget kann nur von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in Anspruch genommen werden, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bekommen künftig nur noch Beratung

Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.

Was bisher geschah:
29.07.2026: Carsten Linnemann wird neuer Gesundheitsminister
5.06.2026: Das Gesundheitsministerium legt einen ersten „Referenten-“entwurf vor.